Wieviel Urlaub hat ein Priester?

Schlaglichter aus deutschen Diözesen

Je größer die Gemeinden werden, umso mehr leiden Priester unter Stress. Und umso wichtiger wird da der Erholungsurlaub. Aber können Priester einfach so in Urlaub fahren? Allgemeine Vorgaben oder Richtlinen dazu gibt es nämlich nicht.

Autor/in:
Andreas Laska
Priester im Sommer auf dem Petersplatz / © Stefano Dal Pozzolo (KNA)
Priester im Sommer auf dem Petersplatz / © Stefano Dal Pozzolo ( KNA )

In vielen Gemeinden ist das schon zur Routine geworden: Immer im August macht der Pfarrer Urlaub, und die Feier der Heiligen Messe übernimmt ein Geistlicher aus dem Ausland. Die Regel allerdings ist das nicht. "In den Seelsorgeeinheiten, in denen ein Kaplan, Pfarrvikar oder Ruhestandspriester angewiesen ist, vertreten die Priester sich im Urlaub meistens gegenseitig.

Auch eine Abstimmung und Vertretung innerhalb eines Dekanats ist möglich und gewünscht", erklärt Christoph Kappes, stellvertretender Pressesprecher im Erzbistum München und Freising. Erst wenn das nicht möglich sei, mache sich das Ordinariat auf die Suche nach einer anderen Vertretungslösung.

Keine Vorgaben oder Richtlinien

Ähnlich verfahren die meisten deutschen Bistümer. Allerdings: An dieser Stelle enden schon die Gemeinsamkeiten unter den Diözesen. Zum Thema Priesterurlaub, ist bei der Deutschen Bischofskonferenz zu erfahren, gibt es keine deutschlandweiten Vorgaben oder Richtlinien. Entsprechend unterschiedlich fallen die Regelungen aus.

Im Erzbistum Paderborn beispielsweise stehen einem Gemeindepriester sechs Wochen Jahresurlaub zu, in der Diözese Münster hingegen sind es nur vier Wochen. Auch Priester des Bistums Trier müssen sich zunächst mit vier Urlaubswochen begnügen; erst wenn sie das 50. Lebensjahr überschritten haben, steht ihnen eine weitere Woche zu. Ähnlich sieht es in Köln aus. In Rottenburg-Stuttgart wiederum sieht die Regelung 30 Kalendertage vor, unter denen aber nur vier Sonntage sein dürfen. Priestern ab 51 Jahren stehen weitere sechs Urlaubstage zu. 31 Kalendertage sind es im Erzbistum Berlin.

Freizeitausgleich nach Weihnachten und Ostern

Zusätzlich zum Jahresurlaub dürfen Priester in etlichen Bistümern nach den stressigen Weihnachts- und Ostertagen Freizeitausgleich nehmen. Doch auch das ist in den verschiedenen Diözesen unterschiedlich geregelt. Im Erzbistum München und Freising etwa sind das maximal fünf Tage, in Trier hingegen nach beiden Festen je vier Tage.

Fazit ist also: In vielen Diözesen haben Priester weniger Urlaub als Laien. "Die Überlegung, Priestern genauso wie Laien sechs Wochen Urlaub zuzugestehen, gibt es. Sie wurde aber noch nicht umgesetzt", sagt Stefan Förner, Pressesprecher im Erzbistum Berlin. Das habe mit bestehenden Tarif- beziehungsweise Besoldungsregelungen zu tun. So würden Laien im kirchlichen Dienst in Anlehnung an die geltenden Tarifverträge im öffentlichen Dienst behandelt. Dies sei bei Priestern, die in einem beamtenähnlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, nicht der Fall.

Nicht nur hinsichtlich der Länge des Urlaubs gelten für Priester gesonderte Regelungen. In vielen Bistümern müssen sie auch bestimmte Auflagen erfüllen. Hierzu zählt etwa die Aufforderung, den Jahresurlaub nach Möglichkeit zusammenhängend zu nehmen. "Das gewährleistet eine wirkungsvolle Erholung", erklärt Judith Rupp, stellvertretende Pressesprecherin im Bistum Trier.

Gemeindepfarrer im Urlaub erreichbar

Ganz abschalten können viele Priester dennoch auch im Urlaub nicht. Denn in den meisten Diözesen müssen zumindest Gemeindepfarrer auch dann noch erreichbar sein. "Die Vertretung hat nicht dieselben Rechte. Es ist also vorstellbar, dass der Pfarrer auch im Urlaub Entscheidungen treffen muss", erklärt Förner den Sinn dieser Regelung.

Und noch etwas ist bei Priestern anders: Kirchenrechtlich sind sie angehalten, täglich die Heilige Messe zu feiern. Das gilt selbstverständlich auch im Urlaub. Stefan Förner: "Einen Urlaub von der Feier der Heiligen Messe gibt es nicht, genauso wie der Pfarrer ja auch am Sonntag streng genommen nicht arbeitet, sondern feiert." So suchen viele Priester den Kontakt zur Gemeinde ihres Urlaubsorts, übernehmen ihrerseits Vertretungen vor Ort oder bitten um die Möglichkeit, bei Messfeiern zu konzelebrieren. "Geregelt ist das aber nirgends", betont Christoph Kappes vom Erzbistum München und Freising. Ob ein Priester auch im Urlaub täglich die Messe feiert, bleibe letztlich seine Gewissensentscheidung.


Quelle:
KNA