"Arbeitsrechtliche Fragen, Fragen des Quarantäne-Anspruchs, der Lohnfortzahlung und Anforderungen der Datensicherheit und Datensouveränität sind nur mit einer gesetzlichen Klärung zu beantworten", erklärte Neher am Freitag in Berlin.
"Unsere 25.000 Einrichtungen und Dienste und unsere 650.000 Mitarbeitende, von denen nicht wenige einem hohen Infektionsrisiko im beruflichen Kontext ausgesetzt sind, brauchen diese Klarheit."
"Niemand wird dazu gezwungen"
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums erklärte dazu, ein solches Gesetz sei nicht geplant. Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, die Nutzung der App werde auf Freiwilligkeit beruhen, "niemand wird dazu gezwungen".
Die Daten seien zudem anonymisiert. Die Verhängung eine möglichen Quarantäne werde weiterhin durch das Gesundheitsamt getroffen. Belgien und die Schweiz planen dagegen eine gesetzliche Grundlage.
Hilfe bei Nachverfolgung von Infektionsketten
Neher erklärte weiter, unter den genannten Voraussetzungen begrüße der katholische Sozialverband die Einführung. Die App könne dann helfen, Infektionsketten nachzuverfolgen, und einen wertvollen Beitrag dazu leisten, eine zweite Welle der Pandemie zu verhindern.
Die bisher schon getroffenen Entscheidungen für eine dezentrale Lösung, für eine Opensource-Software und für eine freiwillige Nutzung seien richtig und stärkten das Vertrauen in das Instrument.