Das sagte Becker bei einer Sitzung des Priesterrats laut einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung des Erzbistums Paderborn. "Es geht um Menschen, die in der Kirche zu Opfern wurden, und damit um die Glaubwürdigkeit der Kirche."
Informationen zum Forschungsprojekt
Der im Januar eingestellte Interventionsbeauftragte des Erzbistums, Thomas Wendland, informierte in der Sitzung über das laufende Forschungsprojekt der Universität Paderborn zum sexuellen Missbrauch.
"Die Forscherinnen haben uneingeschränkten Aktenzugang, sie führen Gespräche mit Betroffenen, das Erzbistum hat keine Weisungsbefugnis und über die Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse entscheiden die Wissenschaftlerinnen selbst", erklärte er.
Damit sei Unabhängigkeit gewährleistet. Ziel des Projekts sei, die Personenkreise im Erzbistum zu ermitteln, die von Missbrauchsfällen wussten, und sich Klarheit darüber zu verschaffen, welche Maßnahmen sie ergriffen oder unterlassen haben.
Das auf vier Jahre angelegte Forschungsprojekt war im August 2019 gestartet. Die Studie nimmt die Amtszeiten der beiden Paderborner Erzbischöfe Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt in den Blick, also die Jahre von 1941 bis 2002. Die Kosten trägt das Erzbistum Paderborn.
Jüngere Vergangenheit in den Blick nehmen
Zusätzlich solle künftig die geplante diözesane Aufarbeitungskommission die jüngere Vergangenheit in den Blick nehmen, so Wendland weiter. Aktuell sei ein Statut zur grundlegenden Aufgabe und Zusammensetzung der Kommission in Arbeit. Er stehe bereits in Kontakt mit möglichen Mitgliedern.
Festgelegt sei zudem, dass die NRW-Landesregierung fachlich geeignete Personen als Mitglieder benennt. Auch im Hinblick auf die geplante Errichtung eines Betroffenenbeirats ist Wendland den Angaben nach dabei, Kontakte zu möglichen Mitglieder aufzunehmen und das Besetzungsverfahren dieses Gremiums zu planen.
Mit der Einsetzung einer Aufarbeitungskommission und eines Betroffenenbeirats setzt das Erzbistum eine im vergangenen Jahr getroffene Vereinbarung zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung um. Sie sieht die Errichtung solcher Gremien in allen 27 deutschen Bistümern vor.