Woelki gibt neue eidesstattliche Versicherung ab

Neuer Verhandlungstermin

Im presserechtlichen Streit mit der "Bild"-Zeitung hat Kardinal Rainer Maria Woelki eine neue und damit dritte eidesstattliche Versicherung abgegeben. Als Termin für die nächste Verhandlung vor Gericht ist der 11. Januar vorgesehen.

Leerer Gerichtssaal im Kölner Landgericht / © Theo Barth (KNA)
Leerer Gerichtssaal im Kölner Landgericht / © Theo Barth ( KNA )

In seiner Versicherung bekräftigt Kardinal Woelki, von Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren "Sternsinger"-Präsidenten Winfried Pilz bis Ende Juni 2022 keine Kenntnis gehabt zu haben. Einen entsprechenden Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" (Donnerstag) bestätigte ein Sprecher des Erzbistums Köln. Dem Erzbischof wird vorgehalten, das Bistum Dresden-Meißen nicht frühzeitig über Pilz informiert zu haben, der dort seinen Ruhestand verbracht hatte.

Keine Erinnerung an Liste

In der eidesstattlichen Versicherung geht der Kardinal auf die Interview-Aussage der früheren Personalchef-Assistentin Hildegard Dahm ein, wonach sie bereits 2015 für ein Arbeitstreffen ihres Chefs mit dem Erzbischof eine Liste mit beschuldigten Priestern erstellt habe – darunter Pilz. Dazu schreibt Woelki: "Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich diese Liste erhalten habe, dass ich diese Liste zur Kenntnis genommen, also angesehen habe." Somit könne er sich auch nicht daran erinnern, dass er auf dieser Liste den Namen Pilz gesehen habe.

Nach der Aussage Dahms leitete die Kölner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage in einer vorhergehenden eidesstattlichen Versicherung ein. Auch darin betont der Kardinal, erst im Juni diesen Jahres vom Fall Pilz erfahren zu haben.

Früherer Missbrauchsbeauftragter soll befragt werden

Auch in einem zweiten Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Woelki wegen einer möglichen falschen eidesstattlichen Versicherung.

Hier geht es um eines des Missbrauchs beschuldigten Pfarrer, den der Erzbischof 2017 befördert hatte. Ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht Köln in dem presserechtlichen Verfahren gegen die "Bild" fiel in der vorigen Woche wegen Erkrankung eines Kammermitglieds aus.

Er wurde nach Gerichtsangaben vom Mittwoch auf den 11. Januar verschoben. Dabei soll der frühere Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, als Zeuge vernommen werden.

Woelki wehrt sich per eidesstattlicher Versicherung gegen die Darstellung der "Bild", er habe den Pfarrer befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte sowie eine Polizeiwarnung gekannt habe. Er habe nur von einem früheren sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von "weiteren Gerüchten" gehört. Der Priester übte früher eine Position in der unteren kirchlichen Führungsebene aus.

Pfarrer D. kirchenrechtlich freigesprochen

Als erste Zeugin war die langjährige Sekretärin des früheren Kölner Kardinals Joachim Meisner vernommen worden. Sie gab an, Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern und anzügliche Bemerkungen gegenüber Jugendlichen informiert zu haben. Die Meisner-Sekretärin erklärte aber auch, dass sie weder die Personalakte noch die Polizeiwarnung gesehen und daher mit Woelki auch nicht darüber gesprochen habe.

Der zwischenzeitlich beurlaubte Pfarrer. darf mittlerweile wieder als Priester tätig sein – aber unter Auflagen. In einem kirchlichen Strafverfahren wurde er von den Vorwürfen gegen ihn freigesprochen.

Laut Erzbistum darf er aber weder in der Kinder- und Jugendarbeit noch in der Pfarrei-Seelsorge oder in leitender Position tätig werden.

Verzicht auf Verjährung

Vor der Verhandlung zu einer Schmerzensgeld-Klage eines Missbrauchsopfers hat der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki nach eigenen Angaben auf eine Verjährung der entsprechenden Taten verzichtet. Er habe entschieden, sie sogenannte Einrede der
Verjährung in dem Fall nicht zu erheben, teilte das Erzbistum am Montagabend mit. Ein staatliches Gericht solle über die Höhe der Schmerzensgeldforderung für die Taten eines Priesters befinden, der sexuellen Missbrauch begangen habe, hieß es weiter.

Landgericht und Amtsgericht Köln / © Julia Steinbrecht (KNA)
Landgericht und Amtsgericht Köln / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA