Das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste sei "wegen des Mangels an erforderlicher Empathie im Gespräch mit einer Opferangehörigen und im Hinblick auf dessen früheres Verhalten" geschehen und gelte ab sofort, teilte Jungs Pressestelle mit.
Der Priester war demnach bereits 2011 von seinen Aufgaben im Bereich der Diözese Würzburg entbunden und in den Ruhestand versetzt worden. Damals habe er eingestanden, Anfang der 1980er Jahre sexuelle Kontakte zu einer noch jugendlichen Person gehabt zu haben.
Früherer Generalvikar räumt Fehler ein
Das Bistum verwies dazu auf eine eigene Pressemeldung von 2011. Darin hatte demnach der damalige Ansprechpartner in der Diözese Würzburg für Opfer sexuellen Missbrauchs, Klaus Laubenthal, zu dem Fall erklärt: "Da die Vorwürfe knapp 30 Jahre zurückliegen, sind sie im strafrechtlichen Sinne verjährt." Dies habe später auch die Staatsanwaltschaft festgestellt, ebenso die Glaubenskongregation in Rom für das kirchliche Strafrecht.
"Seit Januar 2018 nahm der Priester mit eingeschränkter Erlaubnis Aushilfen wahr, wenn er angefragt wurde", hieß es vom Bistum jetzt weiter. Die Erlaubnis habe der damalige Ständige Vertreter des Diözesanadministrators und einstige Generalvikar Thomas Keßler erteilt. Das halte Keßler heute für falsch und bitte um Entschuldigung.