Das gelte für die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg, erklärte der Leiter des zuständigen interdiözesanen Kirchengerichtes Erfurt, Heinz Gunkel, beim Medienempfang des Bistums Erfurt. Allerdings führe die Neuerung dazu, dass bereits negativ entschiedene Verfahren erneut zur Prüfung vorgelegt würden.
Papst Franziskus hatte im Dezember 2015 eine reformierte Eheprozessordnung in Kraft gesetzt. Deutschlandweit war die Zahl der Verfahren danach angestiegen.
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