Die Zahl der islamfeindlichen Straftaten in Nordrhein-Westfalen ist nach einem vorübergehenden Rückgang im vergangenen Jahr wieder angestiegen. 2019 seien landesweit 174 Strafdelikte mit einem islamfeindlichen Hintergrund bei der Polizei registriert worden, teilte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Freitag auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Düsseldorfer Landtag mit. In den beiden Vorjahren hatte die NRW-Polizei jeweils wegen 239 (in 2017) und 156 (in 2018) islamfeindlicher Straftaten ermittelt.
Der Großteil der im Jahre 2019 begangenen islamfeindlichen Delikte sei dem rechtsextremistischen Milieu zuzurechnen, erläutert Reul. Bei 154 der 174 Straftaten zum Nachteil von Muslimen sei dies der Fall.
Laut Innenministerium wurden die Strafermittlungen wegen islamfeindlicher Delikte in 120 Fällen eingestellt. In 52 Fällen konnte gar kein Täter ermittelt werden. Nur in acht Fällen sei es am Ende zu einer Verurteilung gekommen. In 18 dieser Fälle war Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen worden.
Seit dem 1. Januar 2017 werden in Nordrhein-Westfalen islamfeindliche Straftaten gesondert im kriminalpolizeilichen Meldedienst der politisch motivierten Kriminalität erfasst. Ein Strafdelikt wird dann als islamfeindlich eingeordnet, wenn nach den Umständen der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tat gegen eine Person muslimischen Glaubens gerichtet ist. (KNA / 21.02.20)