Zahl der Kirchenasyle drastisch gesunken

Nach verschärften Regeln

Im vergangenen Jahr haben die Innenminister die Regeln fürs Kirchenasyl verschärft. Flüchtlinge können seitdem auch nach 18 Monaten noch abgeschoben werden. Die Maßnahme scheint zu wirken: Die Zahl der Kirchenasyle ist stark gesunken.

Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken (dpa)
Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken ( dpa )

Seit einer Verschärfung der Verfahrensregeln beim Kirchenasyl ist die Zähl der Fälle, in denen Gemeinden abgelehnten Asylsuchenden Schutz gewähren, drastisch gesunken. Von Anfang August bis Jahresende 2018 wurden dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 341 Fälle gemeldet, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Bis Ende Juli vergangenen Jahres summierten sich die Fälle noch auf 1.180.

Zwischen Januar und August verzeichnete das Bundesamt der Statistik zufolge monatlich rund 150 bis 200 Fälle. Ab August lagen die Zahlen dann nur noch im zweistelligen Bereich. Im August selbst waren es 57, im September 76 Fälle. Im Januar dieses Jahres gab es einen Tiefststand mit 47 Fällen.

Verschärfung der Praxis beim Kirchenasyl

Im Juni vergangenen Jahres hatten die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Konferenz in Quedlinburg eine Verschärfung der Praxis beim Kirchenasyl beschlossen, nachdem sie den Kirchen zuvor mehrfach vorgeworfen hatten, sich nicht an Verfahrensabsprachen zu halten. Die staatlichen Behörden bemängelten unter anderem, dass in vielen Fällen keine Dossiers abgegeben wurden oder Menschen das Kirchenasyl auch dann nicht verlassen haben, wenn das Bundesamt nach nochmaliger Prüfung ein Asylbegehren abgelehnt hat.

Seit August 2018 können die Behörden die Frist für den sogenannten Selbsteintritt von 6 auf 18 Monate erhöhen, was im Ergebnis dazu führt, dass die Asylsuchenden länger mit einer Ausweisung aus Deutschland rechnen müssen. Denn bei vielen Fällen von Kirchenasyl handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle, für die ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Deutschland kann diese Flüchtlinge binnen sechs Monaten in das andere EU-Land zurückschicken, ansonsten ist die Bundesrepublik selbst für das Verfahren zuständig. Das Kirchenasyl sorgt oft für ein Überschreiten dieser Frist. Mit der Verlängerung auf anderthalb Jahre soll es erschwert werden, dass sich Menschen unter kirchlicher Obhut der EU-Regelung entziehen.

Kritik aus der Opposition

Nur für einen geringen Prozentsatz der Kirchenasyl-Fälle erklärte das Bundesamt nach nochmaliger Prüfung von sich aus den Selbsteintritt: von den insgesamt mehr als 3.000 Fällen von Januar 2017 bis heute in nur 158 Fällen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Luise Amtsberg kritisierte dies und verwies auf die Verschärfungen für Flüchtlinge in Italien. "Den zurückgeschickten Asylsuchenden droht damit de facto die Obdachlosigkeit in Italien - ein unhaltbarer Zustand, auf den die Kirchengemeinden durch die Gewährung von Kirchenasylen zu Recht hinweisen", sagte sie.

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen kritisierte auch die scharfe Diskussion ums Kirchenasyl in der Vergangenheit: "Bei der Zahl der Kirchenasylfälle von Missbrauch oder ähnlichem zu sprechen, wie es die Bundesregierung wiederholt getan hat, ist bodenlos." Die Kirchengemeinden gingen maßvoll mit dem Kirchenasyl um, sagte Amtsberg. "Wenn man die gemeldeten Kirchenasylfälle in Relation zu den Zugangszahlen von Asylsuchenden setzt, kann man wohl nicht von einem Massenphänomen sprechen."

Nach der Kritik der Behörden an den Kirchen ist im vergangenen Jahr auch die Zahl der Dossiers gestiegen, die Gemeinden über die Fälle erstellen sollen. Während 2017 beim Bundesamt noch knapp 800 Dossiers eingingen, waren es 2018 mehr als 1.000. Die Zahl der Kirchenasyle insgesamt war 2018 leicht von 1.561 auf 1.521 gesunken.


Quelle:
epd