Zahlen einer Langzeit-Studie

 (DR)

​In gut einer Woche wollen die deutschen katholischen Bischöfe auf ihrer Vollversammlung die umfangreichen Ergebnisse einer neuen Missbrauchsstudie vorstellen. Doch schon jetzt wurden erste Zahlen und Fakten der Untersuchung bekannt.

Laut einem Vorabbericht des "Spiegel" dokumentiert eine neue Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz insgesamt 3.677 sexuelle Übergriffe von mindestens 1.670 Priestern und Ordensleuten in den Jahren von 1946 bis 2014. Die Bischöfe wollen die umfangreiche Untersuchung am 25. September bei ihrer Herbstvollversammlung in Fulda vorstellen.

Der "Spiegel" beruft sich auf eine dem Magazin vorliegende Zusammenfassung der Ergebnisse. Laut offizieller Kriminalstatistik werden in Deutschland jedes Jahr rund 12.500 Fälle von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen bekannt. Für die Langzeit-Studie der kirchlichen Fälle sind laut "Spiegel" mehr als 38.000 Personal- und Handakten aus allen 27 deutschen Bistümern ausgewertet worden. Die Opfer seien überwiegend männliche Minderjährige gewesen, mehr als die Hälfte von ihnen seien zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre gewesen. In etwa jedem sechsten Fall sei es zu einer Form von Vergewaltigung gekommen. Drei Viertel aller Betroffenen hätten mit den Beschuldigten in einer kirchlichen oder seelsorgerischen Beziehung gestanden.

Die vorliegenden Zahlen, so das Magazin weiter, würden von den Autoren als konservative Annahme bezeichnet. Es gebe keine klaren Erkenntnisse über die Dunkelziffer. Wie der "Spiegel" weiter berichtet, wäre etwa die Hälfte aller Fälle ohne Antrag auf Entschädigung durch die Betroffenen nicht entdeckt worden, da die Personalakten der Beschuldigten keine Hinweise enthalten hätten. In vielen Fällen seien auch Akten vernichtet oder manipuliert worden.

Immer wieder seien beschuldigte Kleriker an einen anderen Ort versetzt worden, ohne dass die neue Gemeinde "mit der entsprechenden Information" über den Missbrauchstäter versorgt worden wäre. Nur ein Drittel der Täter habe sich einem kirchenrechtlichen Verfahren stellen müssen. Weitere Informationen hier.