Zeitung: Ab 2020 weniger Geld für Asylsuchende

 (DR)

Asylbewerber sollen laut einem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ab 2020 geringere staatliche Geldleistungen erhalten als bisher. Der Geldleistungssatz für alleinstehende Erwachsene soll von bisher monatlich 354 auf dann 344 Euro sinken, heißt es in einem Vermerk zu dem Gesetzentwurf, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch) vorliegt. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sinkt die Leistung demnach um einen auf 275 Euro.

Zugleich soll aber das so genannte Taschengeld für den persönlichen Bedarf angehoben werden, wie es weiter hieß. Für alleinstehende Erwachsene steigt es demnach von 135 auf 150 Euro, für Jugendliche von 76 auf 79 Euro im Monat. Möglich werde die Absenkung des gesamten Geldleistungssatzes, weil die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung künftig aus dem Leistungssatz herausgerechnet werden. Asylsuchende, die in Sammelunterkünften leben, haben keine eigenen Kosten für Hausrat, heißt es zur Begründung. Damit werde laut dem Vermerk eine Forderung der Union aus den Gesprächen zum Integrationsgesetz umgesetzt.

Der Gesetzentwurf soll laut 2020 in Kraft treten, so die Zeitung. Er wurde am Dienstag zur Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Die Union übte dennoch Kritik. "Die Grundtendenz des Gesetzentwurfs ist richtig: Asylbewerber sollten künftig mehr Sach- und weniger Geldleistungen bekommen", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. "Der Entwurf springt aber noch zu kurz. Abgelehnte Asylbewerber und Personen, die bei ihrer Abschiebung nicht kooperieren, sollten insgesamt nur noch Sachleistungen erhalten." Schließlich sollte der Zeitraum, bis zu dem Asylsuchende abgesenkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, deutlich verlängert werden - von heute 15 auf 36 Monate, so Middelberg. (KNA, 27.3.19)