Russland habe sich zur Achtung der Religionsfreiheit verpflichtet und dies müsse auch für die Zeugen Jehovas gelten, bekräftigte der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer, am Freitag in Berlin. Nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch sind rund 100.000 Angehörige der Glaubensgemeinschaft in ganz Russland betroffen. Die Zeugen Jehovas kündigten unterdessen an, sie wollten die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten.
Das Oberste Gericht hatte am Donnerstag einen Antrag des Justizministeriums gebilligt, in dem die Glaubensgemeinschaft als extremistische Gruppe eingestuft wird, welche die öffentliche Ordnung bedrohe und Familien zerstöre. Die Zentrale der Gruppe und ihre 395 Regionalverbände würden geschlossen, ihr Besitz beschlagnahmt, hieß es.
HRW: Zeugen Jehovas droht Gefängnis
Laut Human Rights Watch drohen Zeugen Jehovas, die ihren Glauben weiter ausüben, künftig Strafverfolgung, Geldstrafen oder gar Gefängnis bis zu zehn Jahren.
Die Menschenrechtsorganisation verweist auf Angaben des russischen Justizministeriums, nach denen seit 2007 bereits mehrere Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas verboten worden seien. In den meisten Fällen sei das mit dem Argument untermauert worden, die Zeugen Jehovas beanspruchten eine Überlegenheit gegenüber anderen Religionen und hielten ihre Auslegung der Bibel für allein gültig. Im Februar war die Zentrale der Zeugen Jehovas in Sankt Petersburg durchsucht worden. Weltweit haben die Zeugen Jehovas rund acht Millionen Mitglieder.