Dies nannte ein am Freitag veröffentlichtes Dekret als Grund. Mit dem gleichen Motiv werden Priester aufgefordert, am Allerseelentag (2. November) drei Messen für die Verstorbenen statt nur einer zu feiern.
Wegen Pandemie großzügigere Regelungen eingeführt
Ausdrücklich wird die Möglichkeit eines Ablasses auch jenen Katholiken eingeräumt, die wegen Alters- oder Gesundheitsgründen oder wegen Ausgangsbeschränkungen nicht das Haus verlassen können. Zur Beichte, die zu den Bedingungen für einen Ablass gehört, verweist das Dekret des päpstlichen Gnadengerichtshofs auf eine Bestimmung vom 19. März, die ebenfalls vor dem Hintergrund der Pandemie großzügigere Regelungen für das Bußsakrament einführte.
Üblicherweise können die Gläubigen Ablässe durch Friedhofsbesuche zwischen dem 1. und 8. November sowie durch einen Kirchenbesuch am Allerseelentag erhalten. Der Ablass, verstanden als Erlass von Strafen im Jenseits, soll Verstorbenen zugutekommen.