Gilt ein Mensch, der im Kirchenasyl ist, als "flüchtig"? Die Innenministerkonferenz meint: Unter bestimmten Umständen ja. Gleich mehrere Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen haben aber nun gegensätzliche Urteile gesprochen.
Ein Interview mit Benedikt Kern (Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V.)
NRW-Verwaltungsgerichte entscheiden gegen Verschärfung des Kirchenasyls
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