Ein Interview mit Mario Gembus (Gewerkschaftssekretär in der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin, zuständig für kirchliche Betriebe)

Beharrt die Katholische Kirche auf diskriminierendem Arbeitsrecht?

© Harald Oppitz

Die deutschen Bischöfe haben einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts zugestimmt. Bislang konnten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gekündigt werden, wenn sie beispielsweise in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben oder nach einer Scheidung wieder geheiratet haben. Das soll nun anders werden. Die Gewerkschaft ver.di findet jedoch, dass das kirchliche Arbeitsrecht weiterhin diskriminierend ist.

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