Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe unzulässig ist. Dass die Notwendigkeit auch durch die fehlende Palliativversorgung gegeben sei, hält Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl für einen Skandal.
Ein Interview mit Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl (Professor für Theologische Ethik und Mitglied im Deutschen Ethikrat)
Sozialethiker zum Urteil über Sterbehilfe
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