Wer sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber bewirbt, muss nicht zwangsläufig katholisch oder evangelisch sein. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gestern entschieden.
Ein Interview mit Prof. Dr. Gregor Thüsing (Fachbereich Rechtswissenschaft an der Universität Bonn)
Änderung im kirchlichen Arbeitsrecht
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