Es war eine große Welle, die die neue Handreichung aus Freiburg verursacht hat. Eine breite Zustimmung macht sich breit für die Vorschläge, wiederverheiratet Geschiedene in Einzelfällen und unter Bedingungen zur Kommunion zuzulassen. Ob mit der Handreichung des Freiburger Seelsorgeamtes geltendes Kirchenrecht eingehalten oder überschritten wird, darüber spricht der emeritierte Kirchenrechtler Prof. Klaus Lüdicke aus Münster.
Ein Interview mit Prof. Klaus Lüdicke (em. Kirchenrechtler)
Die Freiburger Initiative ist theologisch richtig
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