Vor 20 Jahren löste das Betreuungsrecht das alte Vormundschaftsrecht ab. Eigentlich eine gute Sache, ein Betreuer unterstützt Menschen in ihren rechtlichen Angelegenheiten, wenn sie ihr Leben nicht eigenständig bewältigen können. Meist, weil sie körperlich oder geistig behindert oder psychisch eingeschränkt sind. Rund 310.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen (bundesweit mehr als 1,3 Millionen) haben heute einen rechtlichen Betreuer.
30.10.2012 | 08:17 | Kopfhörer
Caritas im Gespräch
"Entmündigt, bevormundet – oder was?"
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