Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde vor zehn Jahren verabschiedet und ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, Ethnie, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität möglichst zu verhindern und dagegen vorzugehen. Schwerpunkt ist der Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben, darüber hinaus sind im Gesetz Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr verankert.

Mit dem Gesetz wurde auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ins Leben gerufen. Sie steht als unabhängige Anlaufstelle allen Menschen offen, die von Diskriminierung betroffen sind. Nach einer jüngst veröffentlichten Umfrage der Antidiskriminierungsstelle hat nahezu jeder Dritte in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erlebt. Seit 2006 haben sich den Angaben nach mehr als 15.000 Menschen an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle gewandt.

Insgesamt rund 1.400 Gerichtsverfahren verzeichnet die Datenbank "Juris" zum AGG, davon gut 90 Prozent zum Arbeitsrecht.

(KNA, 27.09.2016)