Aufbahren

 © SosnaRadosna (shutterstock)

Aufbahren heißt: Die Verstorbenen müssen nicht gleich in den Kühlraum des Bestatters. Sie können eine gewisse Zeit zu Hause, in einer Kapelle oder Leichenhalle bleiben, um dort besucht zu werden. Wer im Krankenhaus gestorben ist, kann nach Hause gebracht werden, damit sich Angehörige, Freunde und Bekannte besser verabschieden, vielleicht auch eine Totenwache halten können. Da in Deutschland eine Leichenhallenpflicht gilt, ist die Zeit für eine Aufbahrung zu Hause in den meisten Bundesländern ohne jede behördliche Genehmigung auf 36 Stunden begrenzt. Manchmal kann die Frist auf Antrag bei den zuständigen Ämtern auf bis zu 96 Stunden erweitert werden. Ist eine Kühlung wie etwa in einem Bestattungsinstitut oder wie in der Leichenhalle eines Friedhofes vorhanden, gibt es noch mehr Zeit für den Abschied. Bei Eintritt des Todes muss zunächst ein Arzt gerufen werden, der den Totenschein ausstellt. Vorher darf der Leichnam weder versorgt noch irgendwie anders behandelt werden. Litten Verstorbene an einer Erkrankung, die unter das Bundesseuchengesetz fällt, darf der Leichnam allerdings nicht zu Hause aufgebahrt werden. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Betroffenen an einer Virusgrippe, an Hepatitis oder Tuberkulose starben. (epd)