Der am Donnerstag vorgelegte Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission (UAK) zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier enthält zwei gravierende historische Fallbeispiele: den Fall Paul Krischer und den Fall Franz Engelhardt.
Diese beiden Fälle dokumentierten die damalige "Praxis der Bistumsleitungen, Fälle sexuellen Missbrauches intern zu regeln und vor der Öffentlichkeit, ja sogar vor dem Zugriff der staatlichen Strafverfolgungsbehörden zu verbergen", so die Kommission:
* Fall Paul Krischer:
Der Priester aus dem Bistum Trier floh demnach 1959 vor Strafverfolgung nach Paraguay und machte dort im Bistum Encarnacion Karriere, unter anderem ab 1976 als Generalvikar. In Kirchenkreisen sei bekannt gewesen, dass Krischer sich durch die Flucht nach Paraguay einem Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs entzogen habe. "Die Akten legen nahe, dass das Bistum die Staatsanwaltschaft bewusst hinters Licht geführt hat", heißt im Kommissionsbericht.
Krischer habe "nachweislich mindestens in der Zeit von Ostern 1958 bis Dezember 1959 wiederholt sexuellen Missbrauch an sieben Oberklassenschülern begangen".
Dass Krischer in Paraguay, wo er von 1959 bis zu seinem Tod 1997 wirkte, keinen erneuten sexuellen Missbrauch an den ihm überantworteten Kindern und Jugendlichen mehr begangen haben soll, "erscheint im Licht seines bisherigen Verhaltens und seiner wiederholten Taten kaum wahrscheinlich", so die Kommission. Dieser Fall illustriere, dass das Schicksal der Opfer sexuellen Missbrauchs von den Verantwortlichen so gut wie keine Beachtung erfahren habe.
Die Akten legten nahe, dass das persönliche Schicksal des Priesters und letztlich auch das "rein zu haltende Ansehen der Kirche als Weltkirche" für das Handeln der Verantwortlichen im Mittelpunkt gestanden habe. Krischer starb am 28. Juni 1997.
* Fall Franz Engelhardt:
Engelhardt war laut Kommissionsbericht ein ungarischer Flüchtlingspriester, der nach seiner in Trier am 4. Januar 1974 erfolgten Suspendierung nach einigen Zwischenaufenthalten nach Südspanien zog, "wo er sich am 13. Februar 1977 (illegitim) zum Bischof hat weihen lassen und deshalb exkommuniziert ist".
Am 9. Mai 1961 übernahm der damals 53-jährige Engelhardt demnach als Pfarrvikar die vakante Pfarrstelle in einem kleinen Eifeldorf. Zu diesem Zeitpunkt sei Engelhardt bereits vorbestraft gewesen: "Am 29.
Mai 1958 hatte ihn das Landgericht Linz zu fünf Monaten Kerkerhaft verurteilt, da er vier Jungen im Alter von 14 bis 16 Jahren sexuell missbraucht hatte. Er wurde als Pfarrer in dieser Gemeinde eingesetzt, wo er zwischen 1963 und 1972 mindestens 20 weitere Kinder und Jugendliche sexuell missbrauchte, wofür er am 26. November 1973 vom Landgericht Trier zunächst zu sieben Jahren Gefängnis - nach einem Revisionsverfahren schließlich noch zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis - verurteilt wurde", heißt es im Kommissionsbericht.
Dass Engelhardt trotz der ersten Verurteilung in Österreich im Bistum Trier erneut eine Anstellung habe finden können, sei "auf Versäumnisse einerseits und bewusste Verschleierung andererseits zurückzuführen", so die Kommission. Engelhardt starb am 19. Februar 1982 in Speyer. (KNA / 25.08.2022)