Das Landgericht Bremen befasst sich am Montag mit dem Fall des wegen Volksverhetzung verurteilten Bremer Pastors Olaf Latzel (54). Für die Berufungsverhandlung sind vier Termine angesetzt, wie das Gericht bekanntgab. Das Urteil könnte am 20. Mai gesprochen werden.
Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel Ende November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro, also insgesamt 8.100 Euro, verurteilt. Laut Richterspruch hat der Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche in einem Eheseminar zu Hass gegen Homosexuelle und Intergeschlechtliche angestachelt. Der konservative Theologe hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt, über die das Landgericht Bremen nun entscheiden muss.
Zuletzt hatte ein Entschluss des Landgerichts für Kritik gesorgt, den freikirchlichen Theologen Christoph Raedel als theologischen Gutachter in dem Fall heranzuziehen. Seine Expertise sollte Aufschluss geben, ob die umstrittenen Äußerungen Latzels zu Homosexualität und zur Gender-Theorie von der Bibel gedeckt sind.
Theologen, Kirchenrechtler und Verfassungsexperten hatten sowohl die Fragestellung als auch die Beauftragung Raedels, der ebenso wie Latzel als konservativ gilt, öffentlich bemängelt. Daraufhin hatte sich Raedel als Gutachter zurückgezogen. Das Landgericht hatte im Oktober erklärt, einen neuen Gutachter suchen zu wollen, ohne weitere Details zu nennen. (KNA, Stand: 6.5.22)