Das Bistum Rom nimmt eine Sonderstellung ein: Es ist der Sitz des jeweils amtierenden Papstes, der gleichzeitig immer der Bischof von Rom ist. Ein päpstlicher Vikar, der das Bistum Rom für den Papst verwaltet, ist erstmals unter Innozenz III. 1198 bezeugt. 1558 bestimmte Papst Paul IV., dass der Vikar jeweils ein Kardinal sein muss.
Weitere Umgestaltungen erfolgten durch die Päpste Pius X. und Paul VI. Seit 1977 hat das Vikariat seinen Sitz im Lateranpalast. Die Vollmachten des Kardinal-Vikars gehen weit über die eines Generalvikars hinaus. Das Bistum Rom umfasst den größten Teil der Stadt Rom.