Bund und Länder haben sich ohne weitere Wortmeldungen auf die grundsätzliche Umsetzung der umstrittenen Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen verständigt. Konkrete Details dazu lässt der finale Beschlusstext aber offen, stattdessen heißt es: "Mit dem Ziel, dabei auch die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess."
Unklar ist damit weiterhin, wie mit Mitarbeitern ohne den vorgeschriebenen Corona-Impfschutz umgegangen werden soll. Dazu heißt es im Beschluss nur: "Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen. Bei Bußgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip." Hinter dem Fachterminus verstehen Juristen die Handlungsfreiheit einer Behörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ab dem 15. März gelten. Jedoch gibt es seit Wochen einen teils erbitterten Streit - einige Bundesländer, darunter Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt zweifeln an der Umsetzbarkeit wegen fehlender bundeseinheitlicher Vollzugsregeln. Auch seitens vieler Pflege- und Gesundheitsverbände hatte es massive Kritik und Forderungen nach Nachbesserungen gegeben. (dpa, 16.2.22)