Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) steht am Donnerstag beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Der 10. Senat verhandelt über die Vorschrift, laut der seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) hatte gegen die Regelung geklagt - und im Sommer vorigen Jahres vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Niederlage kassiert.
Der VGH stufte die Kreuze als passive Symbole «ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung» ein. Der Kläger werde dadurch nicht in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie Gleichbehandlung verletzt. Über die Revision gegen dieses Urteil muss jetzt das Bundesgericht entscheiden. Der Senat will seine Entscheidung nach Angaben des Gerichts am nächsten Dienstag (19. Dezember) verkünden.