Ein katholischer Bischof muss nach dem Kirchenrecht einige Anforderungen erfüllen: Dazu zählen ein Mindestalter von 35 Jahren und fünf Jahre Berufserfahrung als Priester. Erwartet wird ferner ein höherer akademischer Abschluss in Theologie oder Kirchenrecht, also der Doktorgrad oder ein Lizentiat. Abschwächend heißt es im Kanon 378, ein Bischof müsse "wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren sein".
Der Betreffende müsse sich zudem «durch festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Seeleneifer, Lebensweisheit, Klugheit sowie menschliche Tugenden» auszeichnen und über einen guten Ruf verfügen.
Ob einzelne Kandidaten diese Qualitäten mitbringen, wird vom Botschafter des Papstes in Deutschland, dem Apostolischen Nuntius in Berlin, im sogenannten Informativprozess ermittelt. Dabei befragt er streng vertraulich und schriftlich Personen, die den Kandidaten nahestehen. Das Ergebnis dieser Erkundigungen wird mit den Namensvorschlägen an die Bischofskongregation in Rom übermittelt, die, nach weiteren Prüfungen, die Entscheidung des Papstes vorbereitet. (KNA)