Das Residenzensemble Schwerin ist seit dem 27.07.2024 Welterbe. Zum Ensemble gehören 37 Gebäude, Plätze und Gärten. Dabei handelt es sich neben dem Schloss unter anderem um Burggarten und Schlossgarten, Hoftheater, Museum, Großherzogliches Amtshaus, Herzogliche Dampfwäscherei, Marstall und Marstallhalbinsel, Offizierskasino, Landeshauptarchiv, drei Hoflieferanten sowie Dom und Schelfkirche St. Nikolai, die auch als Grablege der Herzöge dienten.
Das Residenzensemble entstand überwiegend im 19. Jahrhundert und ist laut ursprünglicher Welterbe-Bewerbung "ein herausragendes Beispiel für das letzte Aufblühen der Hofkultur im 19. Jahrhundert". Es sei authentisch und habe einen "seltenen Grad an Unversehrtheit bewahrt". Durch Krieg und Abrissmaßnahmen nach 1945 habe es nur geringe Verluste erlitten. Die Sichtachsen von und auf die Ensemble-Gebäude hätten sich seit dem 19. Jahrhundert kaum verändert. Die Einbindung des Ensembles in die seenreiche Endmoränenlandschaft zeuge "von der romantischen Sichtweise der Landschaft als großes Gemälde".
Das Residenzschloss ist der historische Geburtsort Schwerins. Das Residenzensemble markiert dabei den Standort einer ununterbrochenen Regierungstradition, die von slawischen Zeiten bis heute über mehr als 1.000 Jahre hinweg andauert. Seit 1990 ist es Sitz des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern. Durch seine Insellage verbindet das Schloss die Stadt und die umliegenden Gärten und Naturräume.
Das Schloss war von 1843 bis 1857 unter Großherzog Friedrich Franz II. (1823-1883) im Stil des Historismus umgestaltet worden. Es beherbergt authentisch erhaltene Staats- und Privaträume aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Zur Kontinuität tragen auch die kulturellen Institutionen bei, die Teil des Residenzensembles geblieben sind: vom Staatstheater und dem Staatlichen Museum bis zum Landeshauptarchiv und der Landesbibliothek. (Quelle: epd)