Ab 1. Juli 2022 bezahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien wie das Down-Syndrom (Trisomie 21). Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der über Kassenleistungen entscheidet.
Demnach werden die Kosten in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung übernommen, bisher mussten diese privat getragen werden.
Bis zur Zulassung der Bluttests im Jahr 2012 war die Erkennung einer Trisomie nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die ein hohes Risiko für Fehlgeburten bergen. Diese sogenannten invasiven Untersuchungen wurden in begründeten Fällen schon bisher von den Krankenkassen bezahlt.
Der ethisch umstrittene Bluttest gehört nach Informationen des Bundesausschusses nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die Kasse zahle nur, wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung komme, dass der Test in ihrer persönlichen Situation sinnvoll sei, heißt es in der Versicherteninformation.
Behindertenverbände sprechen von einer Diskriminierung behinderter Menschen und befürchten eine Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Lebenshilfe weist zudem auf das Risiko falsch-positiver Tests hin.
Da für den "nicht invasiven Pränataltest" - kurz NIPT - kein Eingriff in die Gebärmutter nötig ist wie bei einer Fruchtwasseruntersuchung, wird er "nicht invasiv" (nicht eingreifend) genannt: Für die Untersuchung wird Blut aus der Armvene einer Schwangeren entnommen. Es enthält etwa ab der 10. Schwangerschaftswoche so viel Erbgut des ungeborenen Kindes, dass es im Labor untersucht werden kann. Wenn der Test auf eine Trisomie 13, 18 oder 21 hinweist, ist zur weiteren Klärung noch ein Eingriff nötig, etwa eine Fruchtwasseruntersuchung. (epd/01.07.2022)