"Wir bekennen gemeinsam, dass der Mensch im Blick auf sein Heil völlig auf die rettende Gnade Gottes angewiesen ist. Die Freiheit, die er gegenüber den Menschen und den Dingen der Welt besitzt, ist keine Freiheit auf sein Heil hin. Das heißt, als Sünder steht er unter dem Gericht Gottes und ist unfähig, sich von sich aus Gott um Rettung zuzuwenden. Rechtfertigung geschieht allein aus Gnade." So heißt es unter anderem in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre, mit der am 31. Oktober 1999, der Lutherische Weltbund (LWB), die römisch-katholische Kirche und der Weltrat methodistischen Kirchen einen Konsens über Grundwahrheiten der Rechtfertigung erklären. Inhaltlich stellt die Erklärung, der noch Zusatzdokumente folgten, fest, dass etwa die gegenseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts nicht zutreffen. Die Einheit der westlichen Kirche war damals wegen Differenzen über die Rechtfertigung und die Ablasspraxis zerbrochen. Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre stellt die seit fast 500 Jahren erste gemeinsame Aussage der beiden Kirchen zu dem Thema dar. (rv/ms, 31.102017)
Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
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