Eine Diözesansynode ist gemäß katholischem Kirchenrecht die von einem Diözesanbischof einberufene, in der Regel von ihm präsidierte und ihn beratende Versammlung von Klerikern und Laien eines Bistums. Der Bischof bestimmt die Inhalte, er entscheidet auch darüber, welche Beschlüsse in Kraft treten. Der Begriff Synode leitet sich her vom griechischen Wort "synodos" (gemeinsamer Weg, Zusammenkunft).
Das Kirchenrecht legt fest, dass neben geistlichen Amtsträgern katholische Laien sowie im Bistum präsente Orden in der Synode vertreten sein müssen. Von Amts wegen sind neben dem Diözesanbischof beispielsweise auch Weihbischöfe, der Generalvikar und die Domkapitulare Synodenmitglieder. Daneben gibt es die Mitgliedschaft durch Wahl und die durch Berufung seitens des Diözesanbischofs. Gemäß dem Kirchenrecht sind in einer Diözesansynode "alle vorgelegten Fragen" der "freien Erörterung der Synodalen zu überlassen". Einziger Gesetzgeber in der Diözesansynode ist nach dem Kirchenrecht der Diözesanbischof, während die anderen Teilnehmer nur beratendes Stimmrecht haben.
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965), das die Kirche als Volk Gottes bezeichnete, wertete Diözesansynoden auf, um eine größere Mitsprache aller Katholiken zu ermöglichen. Nach dem Konzil fanden Diözesansynoden in den Bistümern Rottenburg-Stuttgart (1985-1986), Hildesheim (1989-1990) und Augsburg (1990) statt. Von 1971 bis 1975 gab es eine Gemeinsame Synode der westdeutschen Bistümer in Würzburg. In Trier tagt seit Dezember 2013 erstmals in diesem Jahrhundert wieder eine Diözesansynode auf deutschem Boden.
Der aktuellen Trierer Diözesansynode gehören 163 katholische Laien, 110 Priester und 7 Diakone an. 39 Prozent der Synodalen sind Frauen. Die stärkste Altersgruppe stellen die 40- bis 60-Jährigen. Das älteste Mitglied ist 83 Jahre alt, das jüngste 19 Jahre. Als Gäste von Ackermann zu den Vollversammlungen der Synode eingeladen sind unter anderen neben evangelischen Christen auch Vertreter islamischer und jüdischer Gemeinden. (kna)