Elterngeld Plus

Elterngeld / © Fuchs (dpa)
Elterngeld / © Fuchs ( dpa )

Eltern sollen nach der Geburt eines Kindes künftig mehr Möglichkeiten erhalten, ihre wöchentliche Arbeitszeit anzupassen und Auszeiten zu nehmen. Danach wird das Elterngeld künftig bis zu 28 Monate gezahlt, wenn Mutter oder Vater Teilzeit arbeiten. Bisher liegt die längste Bezugsdauer bei 14 Monaten, sofern auch der Partner für mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigt.

Aus diesen beiden Partnermonaten wird beim Eltergeld Plus der "Partnerschaftsbonus" von vier Monaten, sofern beide Elternteile gleichzeitig vier aufeinander folgende Monate jeweils 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Bei Teilzeitarbeit nur eines Partners wird das Elterngeld bis zu 24 Monate gezahlt. Der monatliche Betrag ist halb so hoch wie beim bisherigen Elterngeld - die Summe der Leistungen bleibt damit gleich.

Möglich ist aber auch die Kombination beider Elterngeldformen. So kann beispielsweise die Mutter nach der Geburt für sechs Monate pausieren und das volle Elterngeld beziehen. Die verbleibenden sechs Monate plus möglicherweise zweier Partnermonate kann sie anschließend nach der Elterngeld Plus-Regelung in Anspruch nehmen und noch zwölf bzw. 16 weitere Monate Elterngeld beziehen. Denkbar ist auch, dass beide Partner nach der Geburt bis zu 30 Wochenstunden arbeiten und gemeinsam 14 Monate Elterngeld beziehen.

Bisher können Eltern zwar auch Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren - sie verlieren dann aber Geld, weil ihr Lohn die Zahlbeträge mindert, ohne dass sie dies durch einen längeren Bezug des Elterngeldes ausgleichen können.

Dem Gesetzentwurf zufolge wird auch die Elternzeit flexibler gestaltet. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, bis zum 8. Lebensjahr eines Kindes 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job zu nehmen. Künftig sollen 24 Monate statt bisher zwölf zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden können. Zudem sollen die Eltern dem Gesetzentwurf zufolge ihre Elternzeit in drei statt wie bisher in zwei Abschnitten nehmen können. Eine Zustimmung des Arbeitgebers soll nicht mehr notwendig sein. (epd)