Erzbistum Mechelen-Brüssel

Kathedrale St. Michael und St. Gudula in Brüssel (shutterstock)

Das Erzbistum Mechelen-Brüssel liegt zentral in Belgien. Es wird derzeit von  (Link ist extern)Erzbischof Luc Terlinden geleitet. Papst Franziskus ernannte ihn am 22. Juni 2023 zum 22. (Link ist extern)Erzbischof der Diözese. Er wurde am Sonntag, dem 3. September 2023, in der St.-Rombouts-Kathedrale in Mechelen zum Bischof geweiht und übernahm sofort den erzbischöflichen Stuhl. 

Das Erzbistum Mecheln-Brüssel hat eine Fläche von 3.635 km². Es hat 5,8 Millionen Einwohner. Ende 2024 verfügte das Erzbistum Mechelen-Brüssel über 571 Pfarreien mit 318 Diözesanpriestern, 115 Ordensleuten im Dienst der Erzdiözese, 135 Priester aus anderen Diözesen im Dienst der Erzdiözese, 85 ständigen Diakonen, 68 Pfarrhelfern sowie 210 Seelsorgern.

Neben der Metropolitankathedrale (Link ist extern)St. Rumbold in Mechelen verfügt das Erzbistum seit dem 8. Dezember 1961 auch über eine Kathedrale in Brüssel: die (Link ist extern)Kathedrale St. Michael und St. Gudula.

Die Geschichte des Erzbistums reicht bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Am 12. Mai 1559 gründete Papst Paul IV. mit der Bulle Super Universas drei neue Kirchenprovinzen in den damaligen Niederlanden: Mechelen, Utrecht und Cambrai. 

Die Kirchenprovinz Mechelen bestand aus der Erzdiözese Mechelen und den Diözesen Ypern, Brügge, Gent, Antwerpen, ’s-Hertogenbosch und Roermond. Das neue Erzbistum Mechelen setzte sich aus Teilen des Bistums Cambrai (für den westlichen Teil) und des Bistums Lüttich (für den östlichen Teil) zusammen. 

Neben Mechelen als Sitz des Erzbistums waren Brüssel als politisches Zentrum und Löwen als Universitätsstadt die wichtigsten städtischen Zentren. Der Erzbischof von Mechelen erhielt den Titel Primas Belgii (Primas der Niederlande) und war damit der bedeutendste kirchliche Würdenträger der Niederlande.

Um der neuen Erzdiözese eine finanzielle Grundlage zu geben, wurde die an der Grenze zwischen dem Herzogtum Brabant und der Grafschaft Flandern gelegene Benediktinerabtei Affligem in die Erzdiözese Mechelen eingegliedert. Der heutige Erzbischöfliche Palast am Wollemarkt in Mechelen befindet sich noch immer an der Stelle, wo im 16. Jahrhundert ein Fliehhaus der Abtei Affligem stand.

Nach 1801 war das Erzbistum Mechelen sowohl territorial als auch demografisch eines der größten Bistümer innerhalb der damaligen Weltkirche. Die Französische Revolution hatte auch für das Erzbistum Mechelen wichtige Folgen. Die französischen Besatzer beschlagnahmten sämtlichen Kirchenbesitz, der erzbischöfliche Palast in Mechelen wurde als Staatseigentum verkauft und der Erzbischof von Mechelen, Kardinal Joannes Henricus de Franckenberg, starb 1804 im Exil in Breda. Das Konkordat von 1801 zwischen Napoleon und Pius VII. normalisierte die Beziehungen zwischen Kirche und Staat. 

Infolgedessen wurden die Grenzen des Erzbistums Mechelen neu gezogen. Hinzu kamen das aufgehobene Bistum Antwerpen sowie Teile des Bistums Namur (der heutigen Provinz Wallonisch-Brabant) und des Erzbistums Cambrai (Halle und Teile des Pajottenlandes). Das Erzbistum wiederum musste eine Reihe von Dekanaten und Pfarreien in Südostflandern an das Bistum Gent abtreten. 

Am 8. Dezember 1961 wurde das Bistum Antwerpen durch die Bulle Christi Ecclesia wiederhergestellt. Der demografische Anstieg innerhalb der dicht besiedelten und weitläufigen Erzdiözese Mechelen war der Hauptgrund für diese Spaltung. Damals erfuhr auch das Erzbistum eine Namensänderung und heißt seitdem Erzbistum Mechelen-Brüssel. Es umfasst die Provinzen Flämisch-Brabant und Wallonisch-Brabant, die Region Brüssel-Hauptstadt und den Bezirk Mechelen in der Provinz Antwerpen, mit Ausnahme der Kantone Lier und Heist-op-den-Berg, die zum Bistum Antwerpen gehören. 

Im Zuge der Aufklärung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche war auch das Erzbistum von Fällen betroffen. André Vanderlyn, der frühere Pfarrer von Saint-Gillis wurde am 20. Juni 1997 verhaftet und bekannte sich zu sieben Missbrauchsfällen zwischen 1968 und 1997. Er wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt; außerdem wurden die zuständigen Kirchenverantwortlichen, Kardinal Godfried Danneels und Weihbischof Paul Lanneau jeweils zu umgerechnet 12.500 Euro Geldbuße verurteilt. Im Oktober 1998 hob ein Berufungsgericht das Urteil gegen Danneels mit der Begründung auf, dass zwischen einem Bischof und einem Pfarrer kein Abhängigkeitsverhältnis bestehe, das eine Verurteilung begründen könne. (Erzbistum Mechelen-Brüssel, DR)