Deutschland übernahm am 1. Juli für sechs Monate den Vorsitz im Rat der EU. Der Rat vereint die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Er besteht also aus 27 Mitgliedern, in der Regel den Ministern.
Sie treffen sich meist in Brüssel oder Luxemburg und in verschiedenen Formationen. Zum Beispiel kommen die Innenminister, die Landwirtschaftsminister oder die für Handel zuständigen Ressortchefs zusammen. Vorbereitet werden ihre Sitzungen von den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten, den "Ständigen Vertretern", und über 150 Ausschüssen und Arbeitsgruppen.
Gemeinsam mit dem Europaparlament ist der Rat der Gesetzgeber der EU. Die Gesetzesvorschläge kommen von der Kommission. Zunächst müssen die Regierungen untereinander eine gemeinsame Position finden, bevor sie mit dem Parlament über den endgültigen Text verhandeln. Gemeinsam mit dem Parlament werden auch der Haushalt verabschiedet und internationale Verträge abgeschlossen.
Der Rat beschließt ferner zum Beispiel Sanktionen gegen die Menschenrechte verletzende Akteure in Drittländern. Alle sechs Monate wechselt der Vorsitz im Rat, auch Ratspräsidentschaft genannt.
Am 1. Juli übernahm Deutschland den Stab von Kroatien. Der Ratsvorsitz leitet die Ministertreffen, organisiert Veranstaltungen im eigenen Land und vertritt den Rat gegenüber Dritten, zum Beispiel bei Verhandlungen mit dem Parlament. (Quelle: epd/24.6.2020)