Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überwacht und schützt die in der Europäischen Menschenrechtskonvention zusammengefassten Grundrechte. Dazu zählen der Schutz des Lebens, Folterverbot, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, Religions- und Gewissensfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Achtung des Privatlebens, das Diskriminierungsverbot sowie das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.
Nach Inkrafttreten der Konvention 1953 gründeten die Unterzeichnerstaaten, also die Mitgliedstaaten des Europarates, 1959 den EGMR. Doch erst nach vier Jahrzehnten, am 1. November 1998, wurde ein ständig tagender Gerichtshof ins Leben gerufen.
Die Entscheidungen des EGMR sind völkerrechtlich bindend; das heißt, alle Europaratsstaaten haben sich zur Umsetzung verpflichtet. Indes hat der EGMR keine eigenen Sanktionsmöglichkeiten. Über die Einhaltung der Entscheidungen wacht die Parlamentarische Versammlung des Europarates. (KNA)