Für die eigene Beerdigung vorsorgen

Die Zahl derer, die ihre eigene Beerdigung vorbereiten, wächst / © Beatrice Tomasetti (DR)
Die Zahl derer, die ihre eigene Beerdigung vorbereiten, wächst / © Beatrice Tomasetti ( DR )

Wer schon zu Lebzeiten seine Beerdigung bedenken und dadurch Angehörige entlasten will, kann sich zwischen mehreren Wegen entscheiden. Was mit Blick auf die eigene Planung der letzten Ruhe wichtig ist:

  • Wünsche zur eigenen Bestattung können mit einem Vertrauten besprochen oder schriftlich in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung festgehalten werden. Wer will, kann eine Person seines Vertrauens bestimmen, die sich um die Umsetzung kümmert. Wer sicher gehen will, hinterlegt beim Notar eine Bestattungsverfügung mit allen wichtigen Angaben.
  • Alternativ kann in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen ein Vorsorgevertrag geschlossen werden, der Inhaltliches und Finanzielles regelt.
  • Mit Sterbegeldversicherungen lassen sich Bestattungskosten absichern. Wer eine Versicherung abschließt, setzt damit einen bestimmten Betrag fest, der nach seinem Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Dafür muss monatlich ein fester Beitrag gezahlt werden. Das lohnt sich nach Angaben der Verbraucherzentralen aber nicht in jedem Fall, vor allem nicht für Ältere, die kurz vor der Rente stehen oder schon im Ruhestand sind.
  • Alternativen für die finanzielle Vorsorge sind Sparpläne und Verträge mit Bestattern, mit denen das Geld auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird. Bei Banken und Sparkassen lassen sich auch Sparbücher mit Sperrvermerk einrichten, die auf den Namen des Vorsorgenden für Rechnung eines Dritten - in diesem Fall also des Bestattungshauses - laufen.
  • Unter der Leitfrage "Was tun, wenn jemand stirbt?" hat die Verbraucherzentrale NRW ein Handbuch für den Trauerfall herausgegeben. Beschrieben werden unter anderem erste Schritte und notwendige Formalitäten im Todesfall sowie Kosten einer Bestattung und Möglichkeiten der Vorsorge, ergänzt durch Checklisten und Musterschreiben.

(epd/01.05.2024)