Der "Brockhaus" definiert Häresie als "eine der kirchlichen Lehre widersprechende Meinung". Anhänger eine solchen "Irrlehre" werden als "Häretiker" oder "Ketzer" bezeichnet. Im Mittelalter endeten Häretiker nicht selten auf dem Scheiterhaufen oder starben an den Folgen von Folter.
Als Häretiker verfolgt und physisch vernichtet wurden im Hochmittelalter zum Beispiel die Waldenser und die Katharer. Auch Reformatoren wie Jan Hus oder Martin Luther wurden von den kirchlichen Autoritäten zu Häretikern erklärt. Während Hus hingerichtet wurde, entzog sich Luther erfolgreich dem Zugriff seiner Verfolger.
Im Neuen Testament taucht das griechische Wort "hairesis" einerseits als neutraler Begriff im Sinne einer bestimmten religiösen Richtung oder Schule auf, wie das "Lexikon für Theologie und Kirche" festhält.
Andererseits verbindet schon Paulus mit dieser Bezeichnung "Parteiungen", die die Existenz der Gemeinde bedrohen.
Das katholische Kirchenrecht versteht in Canon 751 Häresie als die "nach der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit". Ein Häretiker wird mit der Exkommunikation bestraft, darf also beispielsweise keine Sakramente empfangen.
Auch die evangelische Kirche kennt den Häresiebegriff. Allerdings gibt es dort nicht die Konstruktion des unfehlbaren Lehramts, das alleinverantwortlich "mit der Christus-Botschaft unvereinbare Auffassungen" zurückweisen kann. Eine Abgrenzung von "falscher Lehre" nahm im Übrigen die "Barmer Erklärung" von 1934 vor. Sie richtete sich zu Beginn der NS-Herrschaft gegen die "Deutschen Christen", die das Führerprinzip von Adolf Hitler auf die Kirche übertragen wollten. (kna/Stand 21.12.2017)