Etwa 200 000 jüdische Zuwanderer kamen zwischen 1991 und 2005 in einer humanitären Hilfsaktion aus Staaten der früheren Sowjetunion nach Deutschland. Auch heute können jüdische Bürger dieser Staaten oder staatenlose Jüdinnen und Juden leichter nach Deutschland ziehen, allerdings auf einer anderen Rechtsgrundlage.
Die sogenannten Kontingentflüchtlinge aus den 1990er Jahren und der Zeit nach der Jahrtausendwende können kaum mit Rentenzahlungen aus ihren Herkunftsländern rechnen, in denen sie einen Großteil ihres Arbeitslebens verbracht haben. Das Problem anzugehen hatte sich bereits die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, ebenso für frühere DDR-Bürger und Spätaussiedler. Bund und Länder wurden sich aber nicht einig über die Finanzierung.