Um einer drohenden Abschiebung zu entgehen, suchen abgelehnte Asylbewerber immer wieder Zuflucht im Kirchenasyl. Sie haben meist große Angst, in ihre Heimat zurückzukehren, weil sie dort Schikanen oder gar Strafen und Folter befürchten. Die Schutzsuchenden knüpfen an eine uralte Tradition an: Schon zu biblischen Zeiten und in der frühen Kirche flüchteten Menschen in Kirchen und an heilige Stätten, um sich dem Zugriff von Verfolgern zu entziehen. Sie unterstellten sich damit dem Schutz Gottes – Militär und Polizei akzeptierten dies.
Heute hat der Staat im Unterschied zum Mittelalter das Gewaltmonopol, rechtsfreie Räume gibt es nicht. Das Kirchenasyl beruht daher auf einer stillen Übereinkunft zwischen Kirche und Staat, an die sich beide Seiten in der Regel gebunden fühlen. Gleichwohl sind auch Fälle bekannt, in denen die Polizei ein Kirchenasyl beendet hat. Verlässt ein Schutzsuchender die kirchlichen Räume, so riskiert er, von der Polizei aufgegriffen zu werden. Ein Kirchenasyl ist zeitlich begrenzt, kann sich aber über Wochen oder Monaten hinziehen. Während dieser Zeit überprüfen Unterstützer rechtliche, soziale und humanitäre Gesichtspunkte. Häufig können sie nachweisen, dass Entscheidungen von Behörden überprüfungsbedürftig sind und ein neues Asylverfahren erfolgversprechend ist.
Der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche zufolge sind gegenwärtig 200 Fälle von Kirchenasyl mit mindestens 359 Menschen bekannt, darunter sind 109 Kinder.
(epd)