Im Dezember 2019 forderte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine Neuregelung der Gerichtsprozesse, in denen der christliche Glaube von Asylbewerbern überprüft wird. Staatlichen Gerichten stehe es nicht zu, über die Ernsthaftigkeit eines Taufbegehrens zu entscheiden, sagte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm der Deutschen Presse-Agentur. "Was nicht geht, ist, dass durch Abfrage von sogenanntem Glaubenswissen, das zum Teil in sehr fragwürdiger Weise abgefragt wird, darüber entschieden wird, ob jemand ernsthaft glaubt."
Der Streit dreht sich um Flüchtlinge, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind. Sie pochen darauf, dass ihnen bei einer Abschiebung in ihre Heimat wegen ihres Religionswechsels Verfolgung drohe. Verwaltungsgerichte überprüfen immer häufiger, ob der Glaubenswechsel nur vorgeschoben wurde. "Immer wieder beobachten wir, dass in Gerichtsentscheidungen zu Asylverfahren absurde Fragen gestellt werden, die nicht vom Wissen über den Glauben gekennzeichnet sind", kritisierte Bedford-Strohm. "So werden bisweilen höchst fragwürdige Urteile gefällt."
Das baden-württembergische Justizministerium hielt dagegen: Das Bekenntnis zum christlichen Glauben sei noch kein Asylgrund oder Abschiebehindernis. Ein Gericht müsse zur Überzeugung gelangen, dass dem Betroffenen in seinem Heimatland eine Verfolgung wegen seiner Religion drohe. "Ich habe ein großes Vertrauen darin, dass die Verwaltungsgerichte ihre Entscheidungen in jedem Einzelfall mit großer Sorgfalt treffen", erklärte Justizminister Guido Wolf (CDU). (dpa, 8.12.19)