In Nordrhein-Westfalen gelten seit Mitte März auch für Ungeimpfte keine Corona-Kontaktbeschränkungen mehr. Ebenso sind Zuschauer-Obergrenzen für Veranstaltungen entfallen. Die Maskenpflicht in Innenräumen - etwa beim Einkaufen und in Schulen - ist dagegen bis zum 2. April verlängert worden. In Freizeitbereichen wie Theater, Museen, Kinos, Zoos, Hotels und Gastronomie bleibt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) vorerst erhalten.
Zuvor hatte der Bundestag das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das ein Auslaufen der meisten bundesweiten Corona-Auflagen vorsieht. Es ermöglicht den Ländern aber, übergangsweise noch zwei Wochen bis zum 2. April die meisten Schutzmaßnahmen beizubehalten.
Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel. Für Großveranstaltungen und Volksfeste gilt 3G aber noch in der Übergangszeit. In Clubs und Diskotheken gilt auch weiterhin 2G plus, das heißt Zutritt haben nur geimpfte Personen mit zusätzlichem negativen Coronatest.
Die Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben. Die Landesregierung empfiehlt aber, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. (dpa)
In Nordrhein-Westfalen entfallen seit Samstag die Corona-Kontaktbeschränkungen auch für Ungeimpfte sowie Zuschauer-Obergrenzen für Veranstaltungen. Die Maskenpflicht in Innenräumen - etwa beim Einkaufen und in Schulen - wird aber bis zum 2. April verlängert. Angesichts der steigenden Infektionszahlen nutze die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag mit.
Demnach bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen vorerst bestehen, im Freien entfällt sie. Auch die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) wird vorerst in Freizeitbereichen wie Theater, Museen, Kinos, Zoos, Hotels und Gastronomie aufrechterhalten.
Zuvor hatte der Bundestag am Freitag das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das ein Auslaufen der meisten bundesweiten Corona-Auflagen schon an diesem Sonntag vorsieht. Es ermöglicht den Ländern aber, übergangsweise noch zwei Wochen bis zum 2. April die meisten Schutzmaßnahmen beizubehalten.
Als "Basisschutz" bleibt es auch über den 2. April hinaus laut Bundesgesetz bei der Pflicht zum Tragen von Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Bussen und Bahnen.
Die persönlichen Kontaktbeschränkungen, die für immunisierte Personen bereits komplett weggefallen waren, entfallen laut Bundesgesetz jetzt auch für nicht Geimpfte. Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher beschränkt war, können darüber hinaus ab sofort wieder voll besetzt werden. Das gilt zum Beispiel auch für die Fußball-Bundesliga.
Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel. Für Großveranstaltungen und Volksfeste gilt 3G aber noch in der Übergangszeit. In Clubs und Diskotheken gilt auch weiterhin 2G plus, das heißt Zutritt haben nur geimpfte Personen mit zusätzlichem negativen Coronatest.
Die Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben. Die Landesregierung empfiehlt aber, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. (dpa/22.03.2022)