Ein Schisma bezeichnet im römisch-katholischen Kirchenrecht die Aufkündigung der Kirchengemeinschaft mit dem Papst oder einem Ortsbischof durch einen Einzelnen oder eine Gruppe. Übersetzt bedeutet der aus dem Griechischen stammende Begriff "Spaltung". Im Unterschied zu anderen Vergehen gegen "Glaube und Einheit der Kirche" wie Irrlehre, Irrglaube und Glaubensabfall steht beim Schisma der rechtliche Aspekt im Vordergrund. Ein Schismatiker zieht sich durch seine unerlaubte Tat die Exkommunikation zu, den Ausschluss aus der aktiven kirchlichen Gemeinschaft.
Schismen sind so alt wie die Kirche selbst. Zu den großen Kirchenspaltungen zählt das Schisma von 1054, das den jahrhundertelangen Entfremdungsprozess zwischen der östlichen Kirche und Rom besiegelte. Im Abendländischen Schisma (1378-1449) beanspruchten mehrere Päpste gleichzeitig die oberste Gewalt in der Kirche und stürzten sie dadurch in eine schwere Krise. Innerhalb der westlichen Tradition führte die Reformation im 16. Jahrhundert zu weiteren Kirchenspaltungen, die bis heute anhalten.
Das letzte Schisma der katholischen Kirchengeschichte entstand 1988, als Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) gegen das Verbot des Papstes vier Priester seiner Bruderschaft zu Bischöfen weihte und sich damit die Tatstrafe der Exkommunikation zuzog. Die von ihm inspirierten Traditionalisten lehnen die Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) ab, insbesondere die Erneuerung der Liturgie und den Dialog mit anderen Glaubensgemeinschaften. Papst Benedikt XVI. hat eine Annäherung zwischen Kirche und Lefebvrianern als eine Priorität seines Amtes bezeichnet. (kna)