Die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) wurde bereits 1989 gemeinsam mit Vertretern indigener Völker abgefasst und anschließend verabschiedet. Als einzige völkerrechtlich bindende Norm über eingeborene und in Stämmen lebende Völker stellt sie die derzeitige Grundlage für deren Schutz dar. Sie beinhaltet unter anderem Artikel über die vollständige Gewährleistung der Menschenrechte, die Gleichheit vor Justiz und Verwaltung, über die Rechte auf kulturelle Identität und Traditionen, politische Partizipation und die Gestaltung der eigenen Zukunft, auf Land mitsamt dessen Ressourcen, Beschäftigung und angemessene Arbeitsbedingungen und auf Ausbildung und Zugang zu Kommunikationsmitteln.
Bislang wurde die ILO-Konvention 169 von 23 Staaten ratifiziert, darunter bisher nur fünf europäische Staaten: Norwegen (1990), Dänemark (1996), die Niederlande (1998), Spanien (2007) und unlängst Luxemburg (2018).
In den vergangenen Legislaturperioden wurden immer wieder Anträge zur Ratifizierung der Konvention in den Deutschen Bundestag eingebracht, meist von den Parteien Bündnis 90/Die Grünen und SPD, wobei die Linke die Vorhaben in Abstimmungen und Statements immer unterstützt hat. Hauptargument einiger Parteien gegen die deutsche Unterzeichnung ist, deutsche Unternehmen vor Haftungs- und Prozessrisiken bei Verstößen gegen die Konvention schützen zu wollen. Derzeit ist es nicht möglich, deutsche Unternehmen, die in Ländern des Globalen Südens gegen die Statuten der ILO-Konvention verstoßen, in Deutschland dafür zu belangen.
(Quelle: Gesellschaft für bedrohte Völker)