INF-Abrüstungsvertrag

Nach Abschluss des INF-Abrüstungsvertrags 1988: Die ersten Pershing-II-Raketen werden abtransportiert / © Harry Melchert (dpa)
Nach Abschluss des INF-Abrüstungsvertrags 1988: Die ersten Pershing-II-Raketen werden abtransportiert / © Harry Melchert ( dpa )

Das Abkommen aus dem Jahr 1987 zwischen den USA und der damaligen Sowjetunion untersagt den Bau und Besitz landgestützter, atomar bewaffneter Raketen oder Marschflugkörper mit einer Reichweite von 500 bis 5500 Kilometern. Die USA hatten den Vertrag Anfang des Jahres aufgekündigt, Russland setzte ihn einen Tag später aus. Beide werfen sich gegenseitig vor, die Bestimmungen verletzt zu haben. Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg will den Vertrag durch die Einbeziehungen weiterer Staaten noch retten. Er kündigte in einem Zeitungsinterview an, die Nato werde eigene Initiativen prüfen, um den Vertrag zu erhalten und die Rüstungskontrolle zu stärken. Der Streit um den INF-Vertrag hat in Deutschland zu Debatten darüber geführt, wie man auf ein Scheitern des Abkommens reagieren sollte. Außenminister Heiko Maas (SPD) hat sich bereits klar gegen die Stationierung neuer atomarer Mittelstreckenraketen in Europa ausgesprochen. Mehrere CDU-Politiker plädierten hingegen dafür, alle Optionen auf dem Tisch zu halten. (dpa)