Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Integrationspolitik und der Förderung des Zusammenlebens aller Menschen im Land – ob Deutsche und Ausländer, ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte.
Eine ihrer Hauptaufgaben besteht darin, die Integration der in Deutschland lebenden Einwanderer zu fördern. Sie soll die Bedingungen für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen allen Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickeln, das Verständnis füreinander fördern und Fremdenfeindlichkeit und Ungleichbehandlung entgegenwirken.
Darüber hinaus hat sie den Auftrag, über gesetzliche Möglichkeiten der Einbürgerung zu informieren und auf die Wahrung der Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu achten.
Das Amt wurde bereits 1978 geschaffen, damals noch mit dem Titel "Beauftragter zur Förderung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen", bald abgekürzt als "Ausländerbeauftragter". Bis 2005 war das Amt bei verschiedenen Bundesministerien angesiedelt. 2005 wurde es dann dem Bundeskanzleramt zugeordnet und die Integrationsbeauftragte nimmt seitdem im Rang einer Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin an den Kabinettsitzungen teil. (www.integrationsbeauftragte.de)