Die Integrationsräte sind die politischen Repräsentationsgremien der Migrantinnen und Migranten in NRW auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt. Als Pflichtgremien sind sie im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtlich verankert. Neben den gewählten Migrantenvertreter/innen gehören ihnen auch entsandte Ratsmitglieder an, die eine Verzahnung mit dem jeweiligen Rat gewährleisten. Auf Augenhöhe arbeiten alle Mitglieder in den Integrationsräten an einer effektiven Integrationspolitik. Als demokratisch gewählte Gremien, die eng mit der kommunalen Politik verzahnt sind, erfüllen die Integrationsräte zwei Funktionen: Sie bilden die politische Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen und sind zugleich auch die Expertengremien für das Thema Integration in den Gemeinden.
Da Integration als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, können sich die Integrationsräte mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Zu den wichtigsten Themen gehören der Einsatz für das Kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige, die Antidiskriminierungsarbeit, die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, die Verbesserung der Schulerfolge der Migrantenkinder, der erfolgreiche Übergang von der Schule in den Beruf, die Förderung natürlicher Mehrsprachigkeit und die Öffnung der Sportvereine für Migrant/innen. 107 Integrationsräte sind Mitglieder des Landesintegrationsrates NRW. (Integrationsrat NRW/Stand 26.10.2017)