Islamischer Religionsunterricht

Islamunterricht / © Marius Becker (dpa)
Islamunterricht / © Marius Becker ( dpa )

Islamischer Religionsunterricht in öffentlichen Schulen wird in unterschiedlichen Modellen in neun  Bundesländern angeboten. Lediglich in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen gibt es keine Angebote für muslimische Kinder und Jugendliche. Etwa 69.000 Schülerinnen und Schüler besuchen in Deutschland islamischen Religionsunterricht (Stand Juli 2023).

Bekenntnisorientierter Religionsunterricht, wie er im Grundgesetz in Artikel 7,3 festgelegt ist und von muslimischen Verbänden verantwortet wird, gibt es als reguläres Unterrichtsfach ausschließlich in Niedersachsen. Modellversuche mit islamischem Religionsunterricht laufen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Auch in Berlin wird bekenntnisorientierter Religionsunterricht für Muslime angeboten, allerdings als freiwilliges Fach. In Hamburg wird ebenfalls Religionsunterricht nach Artikel 7,3 angeboten, allerdings nicht getrennt für jede Religionsgemeinschaft. Der «Religionsunterricht für alle» ist in diesem Schuljahr nach einer Modellphase offiziell in Kraft getreten. Er wird von den Religionsgemeinschaften gemeinsam verantwortet.

In Bremen wird das Fach Religion nicht bekenntnisorientiert, sondern als staatlich verantwortetes Fach und übergeordnet für alle Religionen angeboten. In einigen Bundesländern wird staatlich verantwortete Islamkunde oder islamische Religionskunde erteilt. In Schleswig-Holstein wird lediglich an Grundschulen islamkundlicher Unterricht angeboten. In Bayern ist islamischer Religionskunde reguläres Unterrichtsfach.

In Hessen gibt es einen Schulversuch mit dem staatlich verantworteten Fach Islamkunde. Zugleich gibt es bekenntnisorientierten Religionsunterricht, der inhaltlich durch den Islamverband Ditib und die Gemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat verantwortet wird. (epd)