Katholische Schulen in freier Trägerschaft
Grundsätzlich steht das gesamte Schulwesen in Deutschland unter der Aufsicht des Staates. Allerdings räumt das Grundgesetz in Art. 7 Abs. 4 freien Trägern das "Recht zur Errichtung von privaten Schulen" ein. Auf dieser Grundlage sind derzeit rund sieben Prozent der Schulen in Deutschland so genannte "Schulen in freier Trägerschaft". Diese Schulen haben in der Regel den Status von "Ersatzschulen", das heißt sie nehmen die gleichen Aufgaben wie staatliche Schulen wahr. Ersatzschulen sind gegenüber staatlichen Schulen gleichwertig, aber nicht gleichartig. Katholische Schulen bilden die größte Gruppe unter den Schulen in freier Trägerschaft.
Unverzichtbarer Bestandteil des Bildungssystems
Schulen in freier Trägerschaft sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Bildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland. Sie gewährleisten Pluralität und schaffen somit eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Eltern – auch durch die freie Wahl einer Schule – ihr Recht auf die Erziehung ihrer Kinder wahrnehmen können.
Katholische Schulen bilden die größte Gruppe unter den Schulen in freier Trägerschaft. Mit diesem starken Engagement übernimmt die katholische Kirche ein hohes Maß an Verantwortung in dieser Gesellschaft und für junge Menschen.
Erzbistum Köln ist Träger von 32 Schulen
Das Erzbistum Köln ist Träger von 32 Schulen verschiedener Bildungswege. Derzeit besuchen etwa 24.000 Schülerinnen und Schüler Erzbischöfliche Schulen im Erzbistum Köln. Im Bereich der Erzbischöflichen Schulen nimmt die Abteilung Schulträger- und Schulaufsichtsaufgaben wahr und fördert die Entwicklung unserer Schulen durch unterschiedliche Maßnahmen. Dazu gehört auch die Bearbeitung betriebs- und personalwirtschaftlicher Vorgänge sowie die juristische Prüfung und Beratung. Daneben gibt es 18 Schulen im Bereich des Erzbistums, die von anderen katholischen Institutionen, z. B. von Ordensgemeinschaften, getragen werden.
Das Erzbistum unterstützt diese Schulen und Schulträger durch Beratung und anderweitige Hilfestellungen. (EBK, 13.08.2024)