Von katholischer Seite wächst die Kritik an der von einer Expertenkommission empfohlenen Straffreiheit von Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Der Präsident des Familienbunds der Katholiken, Ulrich Hoffmann, warnte davor, "das Kind aus dem Blick" zu verlieren. "Der Familienbund sieht in der aktuellen Regelung einen sachgerechten Interessenausgleich", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch). Die derzeitige Gesetzeslage sei "nicht verfassungswidrig", wandte sich Hoffmann gegen die entsprechende Einschätzung der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission.
Hoffmann drängte darauf, die bisherige Beratungspflicht beizubehalten. Die Kommission hatte diese für den Fall zur Disposition gestellt, dass Schwangerschaftsabbrüche generell straffrei gestellt werden. "Es muss um die bestmögliche Unterstützung schwangerer Frauen gehen, die den Wert des ungeborenen Lebens verdeutlicht, die Konfliktlage der Schwangeren ernst nimmt und mögliche Perspektiven aufzeigt", so der Präsident des Familienbunds. Die Beratung nehme dabei eine sehr wichtige Funktion ein und müsse als Pflicht erhalten bleiben.
Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar?
Auch die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), warnte vor Änderungen bei der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. "Bei circa 100.000 Abbrüchen pro Jahr gibt es regelmäßig keine einzige strafrechtliche Reaktion und kein rechtliches Risiko, weder für die Schwangeren noch für die Ärzte", sagte Winkelmeier-Becker dem RND. Der Vorschlag der Expertenkommission für eine reine Fristenlösung bis zur 12. oder gar 22. Woche sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Am Dienstag hatte auch der katholische Familienbischof Heiner Koch davor gewarnt, am sogenannten Abtreibungsparagrafen 218 zu rütteln. "Die bestehende Regelung hält sowohl die Not und Sorge der Mutter als auch den Schutz des ungeborenen Kindes hoch. Das durch eine Neuregelung zu gefährden, halte ich für sehr problematisch", sagte der Berliner Erzbischof. (KNA/10.04.2024)