Kirchenangebot für Ausgetretene und Hotline für Austrittswillige

Symbolbild Kirchenaustritt / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Kirchenaustritt / © Harald Oppitz ( KNA )

Wohl selten werden Ausgetretene von der Kirche so herzlich willkommen geheißen wie in Leipzig. "Ausgetreten?" steht in großen Buchstaben auf mehreren Plakaten an der Propstei-Kirche im Zentrum der Innenstadt. Und etwas weiter unten in roten Lettern: "Bei uns sind Sie zu Gottesdiensten und Sakramenten weiterhin herzlich willkommen!" Und das ist keineswegs selbstverständlich.

Anlass für die Aktion sind die jüngsten Austrittszahlen - weniger als 50 Prozent der Deutschen sind noch Kirchenmitglieder. Entsprechend heißt es auf den Plakaten: "Angesichts der aktuellen Situation unserer Kirche und ihres Umgangs mit den drängenden Fragen Missbrauch Schutzbefohlener, Machtverteilung und Beteiligung aller in der Kirche, Frauendiakonat und -priestertum, Anerkennung der Vielfalt der Lebensweisen und vieles andere mehr haben wir Verständnis für Ihren Schritt - auch wenn wir ihn bedauern."

Die Zielgruppe des Plakats sind die Ausgetretenen, die weiter ihren Glauben praktizieren möchten und sich weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft fühlen. Diese Unterscheidung zwischen Institution und Glaubensgemeinschaft ist eine deutsche Besonderheit. Denn hierzulande gilt: Wer aus der Kirche austritt, verliert eine Reihe von Rechten - was nach Ansicht mancher Kirchenrechtler einer Exkommunikation, also einem Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, ziemlich nahe kommt.

Theologisch betrachtet ist es so, dass man - einmal getauft - nicht mehr aus der katholischen Kirche austreten kann. In schwerwiegenden Fällen, wenn ein Katholik etwa den Glauben ablehnt (Apostasie), kann die Kirche ihn jedoch exkommunizieren. Die Weigerung, den "Mitgliedsbeitrag" zu zahlen, den es in dieser Form - vom Staat eingezogen - nur in Deutschland gibt, ist aus Sicht des Vatikan kein Exkommunikationsgrund. Gleichwohl duldet Rom den deutschen Sonderweg.

Zugleich ist dieser Sonderweg immer wieder Gegenstand von Debatten und beschäftigte 2012 sogar das Bundesverwaltungsgericht. (KNA, 17.10.2022)