Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) mit Sitz in Köln ist die Zusatzversorgungskasse der katholischen Kirche in Deutschland. Sie hat den Auftrag, für die Mitarbeiter der Bistümer, Gemeinden, Kindergärten, Krankenhäuser und der Caritas eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung zu organisieren.
Mit über 1,3 Millionen Versicherten, mehr als 186.000 Rentenempfängern, rund 13.000 kirchlichen Betrieben, einer Bilanzsumme von 29,2 Milliarden Euro sowie einer Kapitalanlage von über 21,2 Milliarden Euro gehört die KZVK nach eigener Darstellung zu den größten Pensionskassen in Deutschland. Die 1976 gegründete Kasse hat den Status einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts; sie untersteht nicht der staatlichen Aufsicht. Rechtsträger ist der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD).
Wie andere Versicherungsunternehmen leidet auch die KZVK unter der anhaltenden Niedrigzinsphase. Gleichzeitig steigen die Zahl und die Lebenserwartung der Leistungsempfänger in der alternden Gesellschaft an. Die Kapitaldeckungsquote der KZVK ist laut Jahresbericht 2019 von 94,7 Prozent im Jahr 2013 auf 74,0 Prozent im Jahr 2019 gesunken.
Um ihr Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen zu können, die Gesamtbeitragslast für die beteiligten Arbeitgeber zu senken und sie planbar und nachvollziehbar zu gestalten, hat die KZVK seit 2017 gemeinsam mit ihren Anspruchsgruppen, den beteiligten Arbeitgebern, Versicherten und Diözesen, ein neues Finanzierungssystem erarbeitet. Das neue System trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Kern des neuen Finanzierungssystems ist die Zusammenlegung der bisherigen Abrechnungsverbände S (Besitzstände aus der Zeit bis Ende 2001) und P (Anrechte seit Anfang 2002) sowie die Erhebung eines einheitlichen Pflichtbeitragssatzes. Zur Realisierung der Zusammenlegung der Abrechnungsverbände wird zeitlich begrenzt bis zum Jahr 2026 ein sogenannter Angleichungsbeitrag erhoben. Auch die Belastung durch den Pflichtbeitragssatz wird reduziert, bis 2026 soll er bei 6,0 Prozent stabil bleiben. Dies kommt wiederum den Versicherten zugute, da so die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung sinkt. Ein Kapitaldeckungsgrad von 90 Prozent wird langfristig angestrebt. (Quelle: KZVK, August 2020)